Die deutschen Medienbehörden weiten die Regulierung auf In-Car-Entertainment aus

Auch der „Tesla Media Player“ wird als Medienplattform bewertet. Dies ist ein Meilenstein für die ZAK, denn es ist das erste Mal, dass sie Medienangebote von Automobilherstellern in ihr Reglement einbezieht.
Nach Ansicht der ZAK entspricht ihre Entscheidung der Auffassung des Gesetzgebers, dass Regulierung unter dem Strich zu betrachten sei: „Wir brauchen Vielfalt, die die Menschen tatsächlich erreicht. Das Vorhandensein einer großen Anzahl von Sendungen allein schafft keine Vielfalt, weshalb die.“ Grundsätze der Mediengesetzgebung, die die Möglichkeit des Zugangs zu Medienangeboten auch bei neuartigen Diensten gewährleisten.
„Es klingt zunächst seltsam, aber so ist es: In-Car-Entertainment-Systeme stehen aus gutem Grund auf dem Radar der Medienaufsicht“, sagte Dr. Eva Flecken, Präsidentin der ZAK. „Letztendlich bestimmen diese Schnittstellen, welche Medienangebote es gibt.“ kann die Ohren der Zuhörer im Auto erreichen. Wir haben es also mit neuen Wachen zu tun, und deshalb stellt der Gesetzgeber sie unter Beobachtung.“
Dr. Thorsten Schmig, Koordinator des Ausschusses Infrastruktur und Innovation, ergänzte: „Radio spielt im Auto eine zentrale Rolle. Es geht um den Zugriff auf lokale Nachrichten oder personalisierte Warnmeldungen, aber auch um die Erwartung der Nutzer, im Auto problemlos Radiosender und hörenswerte Inhalte finden zu können. Mit ihren Mitteilungen erkennen Automobilhersteller ihre Verantwortung an, Medienvielfalt im Fahrzeug umzusetzen. Wir gehen davon aus, dass weitere Automobilhersteller unserem Beispiel in naher Zukunft folgen werden und möchten sie ausdrücklich dazu ermutigen.
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