März 29, 2024

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Die Deportierten werden voraussichtlich am 30. November gegen 8.20 Uhr eintreffen.

25 Ghanaer sollen aus Deutschland abgeschoben werden

Sie sollen illegal im Land leben

Sie werden voraussichtlich am 30. November mit einem Charterflug zurückkehren

25 illegal in Deutschland lebende Ghanaer sollen zurückgeführt werden, heißt es in einer Mitteilung deutscher Behörden vom 3. November 2021 an das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und regionale Integration.

Das dreiseitige Dokument erläutert die Notwendigkeit von Abschiebungen und einen detaillierten Ablauf der Reise der Abgeschobenen und deutschen Begleitpersonen.

„Mit einem internationalen Charterflug werden fünfundzwanzig (25) derzeit illegal in Deutschland lebende ghanaische Staatsangehörige bei ihrer Ankunft am 30. November 2021 nach Ghana zurückgeführt. Sie werden dabei von Angehörigen der Bundespolizei und einem Arzt begleitet , die das Flugzeug nicht verlassen werden“, heißt es in dem Dokument. Teilweise auf der Website von Ghana angezeigt.

Die Deutschen gaben auch an, dass die detaillierte Liste der Deportierten zu gegebener Zeit von der deutschen Botschaft übersandt werde.

Angaben zum Charterflug wurden unter anderem Fluggesellschaft, Flugzeugtyp und Registrierung als Konzessionsfluggesellschaft, Boeing 767 bzw. EC-LZO gemacht.

Es wird voraussichtlich um 8:20 Uhr Ortszeit Hannover verlassen und in Accra ankommen, mit Ausschiffungszeit um 9:50 Uhr.

Zu den medizinischen Maßnahmen angesichts der COVID-19-Infektion gehört, dass die Abgeschobenen den Abstand an Bord einhalten und jeder einen Einweghandschuh und eine Gesichtsmaske für die Dauer des Fluges erhalten.

Darüber hinaus werden alle Personen an Bord vor dem Einsteigen in das Flugzeug getestet, während die deutsche Botschaft auch die Kosten für die obligatorischen COVID-19-Tests für jeden der Abgeschobenen bei ihrer Ankunft am Flughafen übernimmt.

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Dies ist nicht das erste Mal, dass Ghanaer abgeschoben werden. Vor Jahren gerieten die US-Regierung und Ghana in eine Pattsituation, nachdem Ghana sich geweigert hatte, einige der Abgeschobenen aufzunehmen.

Der Abschiebungsbescheid wird auch an den Direktor des Rechts- und Konsularbüros des Außenministeriums, den Operationsdirektor, das Sekretariat des Nationalen Sicherheitsrats, den General Comptroller im Hauptquartier der Einwanderungsbehörde und den zuständigen Einwanderungsbeamten am Kotoka International Airport kopiert .

Die vollständige mündliche Notiz finden Sie unten:

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