Dezember 4, 2024

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Beachvolleyball: Kim Behrens und Cinja Tillmann gewinnen vor Gericht gegen DVV

Beachvolleyball: Kim Behrens und Cinja Tillmann gewinnen vor Gericht gegen DVV

Der Deutsche Volleyballverband (DVV) erlitt im Rechtsstreit mit der Beachvolleyballmannschaft Kim Behrens / Cinja Tillmann eine rechtliche Niederlage. Das Frankfurter Hauptgericht entschied, dass Behrens / Tillmann Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 17.000 US-Dollar (ca. 14.500 Euro) hatte. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann beim Landgericht in Frankfurt am Main angefochten werden.

Die beiden Athleten, die bei der Europameisterschaft in Jurmala im September Zweiter wurden, hatten den Verband verklagt, weil sie sie trotz ihrer sportlichen Qualifikation nicht als Nationalmannschaft, sondern als Managementteam führten und vier weitere Strandduos bevorzugten. mit der Begründung, dass sie das größte sportliche Potenzial hatten

Der DVV garantiert diesen vier Nationalmannschaften das Recht, an insgesamt sieben internationalen Turnieren teilzunehmen, unabhängig von ihrer Position in der Weltrangliste. Und das ist rentabel, spricht Behrens / Tillmann selbst über den fehlenden Einstieg und den Geldpreis von mehr als 25.000 Euro. Darüber hinaus würden die Einnahmen aus dem Sponsoring geringer ausfallen.

Der DVV vertraute Behrens / Tillmann nicht auf einen großen internationalen Erfolg in der Zukunft. Das Gericht stellte fest, dass dies nicht aus triftigen Gründen nachgewiesen worden war. Das Duo aus Stuttgart und Münster kämpfte um das Finale der letzten Strand-Europameisterschaft in Lettland, wo es kaum Gold verpasste. Behrens / Tillmann waren jedoch die beste deutsche Mannschaft als Zweitplatzierter in Europa. Sie standen nur auf, weil Karla Borger und Julia Sude ihre Teilnahme abgesagt hatten. Nationalmannschaften bilden neben Borger / Sude die Olympiasieger Ludwig und Kozuch, Sandra Ittlinger / Chantal Laboreur und Victoria Bieneck / Isabel Schneider.

Das Bezirksgericht stellte fest, dass der Verband der Angeklagten den beiden Volleyballspielern eine Entschädigung schuldete, weil er sie ohne objektiv begründeten Grund anders behandelt hatte als andere Nationalmannschaften. Der DVV hat eine Monopolstellung und ist daher verpflichtet, „alle für Wettbewerbe zu standardisieren, die die Anforderungen für die Gewährung von Leistungen erfüllen“. Es ist nicht gerechtfertigt, dass der DVV „die Neubildung seiner Top-Teams zum Anlass genommen hat, das Prinzip der besten Wahl auszusetzen und die Nationalmannschaften, die er bei internationalen Turnieren ausgewählt hat, trotz der von ihnen gezeigten Leistungen zu melden „.

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In der Gerichtserklärung heißt es außerdem: „Die Erwartung, dass gesponserte Teams aus trainingswissenschaftlichen oder psychologischen Gründen besser abschneiden würden, wenn ihre Wettkampfstätten gesichert wären, wurde nicht durch triftige Gründe gestützt.“

Symbol: Spiegel

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