April 25, 2024

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Blockierung der Krone bis Anfang 2021: 10 Verbote – Innenpolitik

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Es war das bisher kürzeste Krönungstreffen zwischen Kanzler und Ministerpräsident (60 Minuten) – aber die festgelegten Maßnahmen sind schwieriger als je zuvor!

Einzelhandel, Schulen und Kindertagesstätten sind von Mittwoch bis mindestens 10. Januar geschlossen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (66, CDU) dann mit leicht harter Stimme: „Wir sind verpflichtet zu handeln und wir handeln jetzt.“

Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (62, SPD): „Das Virus feiert kein friedliches Weihnachtsfest.“

BILD dokumentiert zehn Dinge, die wir jetzt tun und nicht tun sollten.


1. Der Einzelhandel muss geschlossen sein!

Alle wöchentlichen Geschäfte und Märkte, die KEINE Lebensmittel verkaufen, schließen am Mittwoch. Bleiben Sie offen: Abhol- und Lieferservice, Spirituosenläden, Reformhäuser, Kinderläden, Medizin- und Tierhandlungen, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustik, Tankstellen, Autowerkstätten und Fahrräder, Banken, Postämter, chemische Reinigungen, Wäschereien, Zeitungsverkäufe, Weihnachtsbaumverkäufe und Großhandel.

2. Weihnachten nur im engsten Familienkreis!

Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Familien, ohne Kinder bis 14 Jahre) bleiben bestehen.

Nur vom 24. bis 26. Dezember sind Feiern im „engsten Familienkreis“ erlaubt. Dies sind: Ehepartner, Lebenspartner und Partner einer Lebenspartnerschaft, direkte Verwandte, Geschwister, Enkelkinder und Mitglieder ihres Haushalts (siehe unten).

3. Friseure müssen geschlossen sein!

Friseursalons sollten geschlossen sein, Schönheitssalons, Massagesalons und Tattoo-Salons bleiben geschlossen. Es bleiben nur notwendige medizinische Leistungen (Physiotherapie, Arbeit und Logotherapie, Fußpflege) möglich.

4. Verbotenes Feuerwerk am Silvesterabend!

Glocken und Raketen dürfen nicht verkauft werden, verbleibende Bestände dürfen nicht öffentlich angezündet werden (nur im Garten erlaubt).

5. Verbotene Treffen!

Zu Weihnachten und Silvester dürfen sich Menschen nicht auf den Straßen und Plätzen treffen!

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6. Verbot von Alkohol im Freien!

Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten (einschließlich des Glühweinstandes!). Verstöße werden mit einer Geldstrafe belegt. Pubs / Restaurants dürfen weiter anbieten.

7. Schulen und Kindertagesstätten sollten geschlossen sein!

Schulen und Kindertagesstätten sind vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Der Unterricht findet nur online statt, die Schulpflicht wird ausgesetzt. Ein Notfallberuf sollte den Eltern bei Bedarf helfen.

8. Singen ist in der Kirche verboten!

Kirchen, Synagogen und Moscheen dürfen nur geöffnet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird und auf dem Platz auch eine maskierte Anforderung eingehalten wird. Singen ist verboten.

9. Stoppen Sie Straßen an heißen Orten!

In Hotspots mit mehr als 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner pro Woche werden verbotene Polizeistunden durchgesetzt und Besucher von Pflegeheimen können nur mit einem negativen Kronentest Zugang erhalten (siehe Grafik).

10. Unternehmen müssen Urlaub machen!

Wenn möglich, sollten Unternehmen Geschäftsferien bis zum 10. Januar einführen oder ihre Mitarbeiter ins Home Office schicken.

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