Oktober 14, 2024

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Deutschland: 3 praktische Tipps für den Impfbonus in Ihrem Unternehmen | kleiner

Deutschland: 3 praktische Tipps für den Impfbonus in Ihrem Unternehmen |  kleiner

Unternehmen setzen darauf, möglichst viele ihrer Mitarbeiter gegen das Coronavirus zu impfen. Ansonsten wird der Einsatz von Mitarbeitern wie bei Geschäftsreisen schwierig – oder sogar praktisch unmöglich wie bei Flugzeugbesatzungen oder Mitarbeitern in Gastronomiebetrieben.

Monetäre Anreize haben in Deutschland einige rechtliche Tücken. Das Impfquorum bietet Unternehmen einen Ausweg. Sobald das vorgegebene Ziel erreicht ist, zahlt der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern einen Bonus aus.

1- Das Quorumkriterium für die Impfung: Die Verknüpfung des Bonus durch den Arbeitgeber mit dem Impfquorum auf Belegschaftsebene und nicht mit dem Impfstatus einer Person steht im Widerspruch zu Vorwürfen der Diskriminierung und Vergeltung. Dies liegt daran, dass bei Erreichen des angegebenen Quorums zum Beispiel. , 85 Prozent der Belegschaft, erhalten alle Mitarbeiter eine Prämie – unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.

2. Beteiligung des Betriebsrats: Die Impfprämie muss im Vorfeld zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden, da es sich um eine Prämie handelt. Daher unterliegen die Verteilungsgrundsätze – wie auch die Beschlussfähigkeit selbst – einer gemeinsamen Festlegung. Arbeitgeber müssen hier also möglicherweise echte Überzeugungsarbeit leisten.

3. Datenschutz: Da Impfinformationen Gesundheitsdaten von Mitarbeitern enthalten, muss ihre Erhebung und Verarbeitung begründet werden. Die Impfvergütungsgeschäftsvereinbarung kann auch eine datenschutzrechtliche Begründung für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten „Impfstatus“ enthalten. Ist kein Arbeitsausschuss vorhanden, muss der Arbeitgeber individuelle Zustimmungserklärungen der Arbeitnehmer einholen.

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