April 18, 2024

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Deutschland wird 2022/23 1.880 MW Offshore-Windkraft versteigern

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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Eignung der Gebiete N-3.5, N-3.6 und N-7.2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone Nordsee für die Entwicklung von Offshore-Windparks genehmigt.

Die Gesamtleistung der drei Regionen beträgt 1.880 MW.

Das 85 Kilometer nordwestlich der Ostfriesischen Inseln gelegene Gebiet N-7.2 wird im Rahmen des Flächenentwicklungsplans des BSH im Jahr 2022 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeschrieben und versteigert.

Das Areal umfasst 58 Quadratkilometer, hat eine Kapazität von 980 Megawatt und soll 2027 in Betrieb gehen.

Die Zonen N-3.5 und N-3.6 haben zusammen eine Kapazität von 900 MW, die 2023 von der BNetzA ausgeschrieben und versteigert werden. Die beiden Zonen umfassen 120 Quadratkilometer etwa 40 km nördlich der ostfriesischen Inseln und sollen in Betrieb gehen 2028. .

Die derzeitige deutsche Regierungskoalition hat die Offshore-Windkapazitätsziele des Landes auf mindestens 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045 angehoben.

Deutschland verfügt über 7.770 Megawatt installierte Offshore-Windleistung und ist derzeit weltweit das dritte Land nach China und Großbritannien.

Im Jahr 2020 hat das Land 219 Megawatt Offshore-Windkapazität hinzugefügt, und im vergangenen Jahr hat es zum ersten Mal seit mehr als zehn Jahren keine einzige Offshore-Windkraftanlage installiert.

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