April 24, 2024

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Deutschland zieht Klage gegen Italien wegen Reparationen aus dem Zweiten Weltkrieg zurück

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Deutschland zieht Klage gegen Italien wegen Reparationen aus dem Zweiten Weltkrieg zurück

Der Oberste Gerichtshof der Vereinten Nationen erklärte am Freitag, Deutschland habe seine Klage gegen Italien wegen Kriegsentschädigungen für Nazi-Opfer zurückgezogen.

Sie zogen den Fall vor dem Internationalen Gerichtshof, dem höchsten Justizorgan der Vereinten Nationen, „aufgrund der jüngsten juristischen Entwicklungen in Italien“ und aufgrund von Gesprächen zwischen den beiden Ländern zurück.

Deutschland behauptet In einem am Sonntag gemeldeten Fall Italienische Gerichte reichten trotz des Urteils des Internationalen Gerichtshofs von 2012 gegen Italien in demselben Fall weiterhin Klagen gegen das Land der Opfer von Nazi-Kriegsverbrechen ein, die Wiedergutmachung forderten.

Berlin hatte den Internationalen Gerichtshof gebeten, die italienischen Gerichte aufzufordern, die gegen sie erhobenen Zivilsachen nicht mehr zu prüfen, und hinzugefügt, dass die Gerichte die souveräne Immunität Deutschlands verletzen.

Aber jetzt, so das UN-Gericht, sieht Deutschland am 1. Mai ein neues italienisches Dekret in Kraft, das Bedenken in dem Fall ausräumt.

Deutschland geht aus dem Dekret hervor, dass „italienische Gerichte nach italienischem Recht verpflichtet sind, zuvor ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben, und dass italienische Gerichte keine weiteren Zwangsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum ergreifen werden, das für nichtkommerzielle Regierungszwecke auf italienischem Boden genutzt wird“, so der Staatsbuch, das darum bittet, den Fall zurückzuziehen.

Deutschland stimmte zu, dass der Erlass „das zentrale Anliegen“ des Falls anspricht.

Die Gerichtsverhandlungen sollten am 9. Mai in Den Haag eröffnet werden, wurden aber jetzt abgesagt.

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