April 20, 2024

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EU-Unternehmen können weiblichen Angestellten das Tragen von Kopftüchern verbieten, Gerichtsurteil | Europäische Union

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Arbeitgeber in der Privatwirtschaft in der Europäischen Union können Menschen das Tragen religiöser Symbole, einschließlich des Kopftuchs, verbieten, um ein Image der Neutralität zu vermitteln, hat das höchste Gericht der Gewerkschaft entschieden.

Das Gericht sagte am Donnerstag, dass Unternehmen Kopftücher verbieten können, sofern das Verbot Teil einer Richtlinie gegen alle religiösen und politischen Symbole ist, und bestätigte damit ein Urteil aus dem Jahr 2017. Das jüngste Urteil ging noch weiter und untersuchte die Gründe, die Arbeitgeber für so etwas verwenden können.

Das Gericht sagte, das Verbot religiöser und politischer Symbole könne durch „den Wunsch des Arbeitgebers gerechtfertigt werden, gegenüber seinen Kunden oder Mitarbeitern eine Politik der politischen, philosophischen und religiösen Neutralität zu verfolgen, um deren legitimen Wünschen Rechnung zu tragen“. Aussage.

Die Fälle wurden von zwei deutschen muslimischen Frauen, einer Kinderbetreuerin mit besonderen Bedürfnissen und einer Verkäuferin in einer Apotheke gebracht. Beide wurden aufgefordert, ihr Kopftuch abzunehmen, nachdem sie sich entschieden hatten, sich anzuziehen, wenn sie nach dem Vaterschaftsurlaub an ihren Arbeitsplatz zurückkehrten.

Die Kindertagesstätte verbot den Mitarbeitern das Tragen religiöser Symbole, einschließlich des christlichen Kreuzes und der jüdischen Kippa. Die Frau wurde zweimal festgenommen und erhielt eine schriftliche Abmahnung, gegen die sie vor den deutschen Gerichten Berufung einlegte.

Die Apotheke wies ihren Mitarbeiter an, keine prominenten politischen, philosophischen oder religiösen Anspielungen zu tragen. Sie weigerte sich und ging vor Gericht mit der Begründung, dass sie die Kopfbedeckung in ihrer Religion für obligatorisch hält.

Deutsche Gerichte haben den Europäischen Gerichtshof angerufen, um Leitlinien zur Gleichbehandlung in der Europäischen Union in der Beschäftigungsrichtlinie zu ersuchen.

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Das luxemburgische Gericht sagte, Arbeitgeber müssten eine „echte Notwendigkeit“ für das Verbot nachweisen, wie etwa die „berechtigten Wünsche“ von Kunden oder Arbeitnehmern oder „die negativen Folgen, die der Arbeitgeber ohne diese Richtlinie erleiden könnte“.

Sie sagte auch, dass das EU-Recht den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum lasse, wie Religionsfreiheit, Gedankenfreiheit und Diskriminierung am Arbeitsplatz in Einklang gebracht werden können.

Das Urteil des EU-Gerichtshofs zum Kopftuch aus dem Jahr 2017 wird als Widerspruch zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2013 angesehen, das das Tragen von Kreuzen am Arbeitsplatz erlaubte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein EU-Gericht, obwohl alle EU-Mitgliedstaaten die Europäische Grundrechtskonvention unterzeichnet haben.

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