Mai 6, 2024

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Facebook steht vor einem rechtlichen Rückschlag in einem EU-Gerichtsurteil zum Datenschutz und zum Datenschutz in der Werbung

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Facebook steht vor einem rechtlichen Rückschlag in einem EU-Gerichtsurteil zum Datenschutz und zum Datenschutz in der Werbung

Facebook hat eine Klage vor dem obersten EU-Gericht wegen einer bahnbrechenden deutschen Kartellentscheidung verloren, die die Art und Weise einschränkte, wie das Unternehmen Daten für Werbezwecke nutzte.

LONDON – Facebook hat am Dienstag vor dem obersten Gericht der Europäischen Union einen Rechtsstreit wegen einer bahnbrechenden deutschen Kartellentscheidung verloren, die die Art und Weise einschränkte, wie das Unternehmen Daten für Werbung nutzt.

Das Gericht entschied, dass Kartellbehörden Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen berücksichtigen können, wenn sie untersuchen, ob die Technologieriesen ihre Marktbeherrschung missbrauchen, indem sie Wettbewerber verdrängen.

„Wir bewerten die Entscheidung des Gerichts und werden zu gegebener Zeit mehr zu sagen haben“, sagte ein Eltern-Meta auf Facebook in einer Erklärung.

Ein Gericht bestätigte ein deutsches Kartellurteil aus dem Jahr 2019, das eine Überarbeitung des Geschäftsmodells von Meta für den Verkauf zielgerichteter Anzeigen an Benutzer auf der Grundlage von Daten drohte, die daraus gewonnen wurden, wie viel Zeit mit seinen Diensten verbracht wurde.

Die Entscheidung vom Dienstag könnte den Weg für eine strengere Prüfung von Technologieunternehmen ebnen. Europa hat mit umfassenden neuen Standards, die nächsten Monat in Kraft treten, und Regeln im Bereich der künstlichen Intelligenz eine führende Rolle bei der Eindämmung der Macht großer digitaler Plattformen übernommen.

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Das deutsche Bundeskartellamt bestritt nicht die Verwendung von Kundendaten durch das Unternehmen, um gezielt Anzeigen an Facebook-Nutzer zu richten.

Er sagte jedoch, dass Facebook, damit das Unternehmen Daten aus allen von ihm betriebenen Diensten kombinieren kann, um Anzeigen gezielter auszurichten, zunächst eine von anderen Apps und Websites getrennte Genehmigung einholen muss.

Umstritten ist die Art und Weise, wie Facebook die Einwilligung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten einholt.

In einer Pressemitteilung, die die Entscheidung des Gerichts zusammenfasst, heißt es, dass das Unternehmen die Behauptung eines „berechtigten Interesses“ als Grund für die Verwendung personenbezogener Daten zur Schaltung von Anzeigen an Nutzer „nicht rechtfertigen“ könne. Nach den Datenschutzbestimmungen der EU müssen Nutzer der Nutzung ihrer Daten freiwillig zustimmen.

Andreas Mundt, Chef des deutschen Bundeskartellamts, sagte, die Entscheidung des EU-Gerichts hätte „weitreichende Auswirkungen auf Geschäftsmodelle in der Datenwirtschaft“.

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