Mai 3, 2024

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Google versäumt es, Geschäftsgeheimnisse im deutschen Kartellverfahren zu schützen

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Google versäumt es, Geschäftsgeheimnisse im deutschen Kartellverfahren zu schützen

Der Oberste Gerichtshof in Deutschland wies die Berufung des Technologieriesen Google in einem Fall zurück, in dem es um die Offenlegung vertraulicher Informationen an seine Konkurrenten ging.

Das Bundeskartellamt hat untersucht, ob Google seine Marktmacht bei Fahrzeug-Infotainmentsystemen ausnutzt.

Dem Urteil zufolge darf die Wettbewerbsaufsichtsbehörde einen Teil ihrer Untersuchung mit dem Satellitennavigationsunternehmen TomTom und dem Sprachassistenten-Anbieter Cerence teilen, um zu prüfen, ob die Unternehmen der Ansicht sind, dass wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen.

Abgesehen von einem einzigen wörtlichen Zitat aus internen Dokumenten von Google müsse das Unternehmen seine Praktiken gegenüber seinen Konkurrenten offenlegen, urteilte das Gericht in Karlsruhe.

Die übrigen Passagen seien entweder keine Geschäftsgeheimnisse oder das Interesse des Kartellamtes an der Aufklärung des Sachverhalts überwiege das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens, heißt es in dem Urteil.

Deutschlands oberste Wettbewerbsbehörde will das Unternehmen durch Google Auto Services (GAS) an verschiedenen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen hindern.

Dabei handelt es sich um ein Produktpaket bestehend aus dem Kartendienst Google Maps, einer Version des Google Play App Stores und dem Google Voice Assistant, das das Unternehmen grundsätzlich nur Fahrzeugherstellern als Paket anbietet.

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