Mai 12, 2024

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Kann ich den verbleibenden Urlaub nutzen, um einen neuen Job zu beginnen?

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Kann ich den verbleibenden Urlaub nutzen, um einen neuen Job zu beginnen?

Die Ordnung in die eigenen Angelegenheiten zu bringen und einen neuen Arbeitsplatz anzutreten, kann eine Zeit der Ungewissheit sein. Wenn Ihre Übergangszeit von einem Job zu einem anderen knapp bemessen ist, fragen Sie sich möglicherweise, ob Sie während Ihrer verbleibenden Urlaubstage bei Ihrem alten Arbeitgeber legal einen neuen Job antreten können.

Können Sie während der verbleibenden Ferien vom alten Job einen neuen Job antreten?

Dies ist eine komplexe Frage, aber die kurze Antwort lautet: Sie wird nicht empfohlen. Wenn Sie Ihren alten Job aufgeben und einen neuen antreten, könnten Sie versucht sein, Ihren unterbesetzten zukünftigen Arbeitgeber zu besänftigen, indem Sie sagen, dass Sie während der verbleibenden Beurlaubung von Ihrem vorherigen Job antreten können, aber dafür gibt es eine Reihe von Gründen schlechte Idee.

Erstens besteht Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf Ihres Resturlaubs fort. Das heißt, wenn Sie in diesem Zeitraum einen neuen Job antreten, gilt dieser rechtlich als zweiter Nebenjob. Die Regeln darüber, ob Sie während Ihrer Beschäftigung Nebentätigkeiten ausüben dürfen, werden in Ihrem Vertrag festgelegt. Ist dies nicht der Fall, können Sie unter diesen besonderen Umständen möglicherweise Ihren Chef um Erlaubnis bitten.

Zweitens: Da das deutsche Arbeitsrecht – insbesondere Artikel 8 des Bundesurlaubsgesetzes – vorsieht, dass Sie echten Urlaub haben, können Sie während Ihres Urlaubs keine „Tätigkeiten ausüben, die nicht mit dem Gedanken der Freizeit vereinbar sind“. Allerdings sind auch hier Ausnahmen möglich.

Achten Sie auf Wettbewerbsverbote

Einige Arbeitsverträge in Deutschland enthalten Wettbewerbsverbote. Auch hierauf sollten Sie achten, wenn Sie überstürzt von einem Arbeitgeber zu einem anderen wechseln

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Wenn Sie eine ausgebildete Fachkraft sind, weist Ihr neuer Job wahrscheinlich viele Ähnlichkeiten mit Ihrem alten Job auf. Das Unternehmen, das Sie zuvor eingestellt hat, und das Unternehmen, das Sie gerade eingestellt hat, können Konkurrenten sein. Wenn Sie in diesem Fall Ihren Resturlaub zum Antritt Ihrer neuen Tätigkeit nutzen, verstoßen Sie möglicherweise gegen § 60 HGB.

Wenn Sie Zweifel haben, lesen Sie Ihren Vertrag sorgfältig durch und teilen Sie sowohl Ihrem früheren als auch Ihrem neuen Arbeitgeber mit, wann jeder Vertrag rechtsgültig beginnt und endet.

Bildnachweis des Daumens: SASTRAVILA/ Shutterstock.com

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