April 20, 2024

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Windenergie: Regierungspläne können aufgrund dieses Berichts scheitern

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Deutschland Erneuerbare Energie

Regierungspläne für die Windproduktion können aufgrund dieses Berichts scheitern

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Deutlich mehr Solar geplant

Die Bundesregierung plant, die Solarkapazität innerhalb von zehn Jahren zu verdoppeln. Dies ergibt sich aus dem Entwurf des EEG-Ökostromgesetzes. Jährlich müssen Solarmodule mit einer Gesamtleistung von fünf Gigawatt installiert werden.

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Energiewende unterstützen: Ein Privileg für Ökostrom soll den Widerstand gegen Windkraftanlagen brechen. Aber eine Expertenmeinung erschüttert jetzt den Plan.

E.war ein Staatsstreich der Bundesregierung: Um die Energiewende voranzutreiben, schrieb sie in einem neuen Gesetzentwurf einen vermeintlich klugen Satz: Die Nutzung erneuerbarer Energien muss eine Frage der öffentlichen Sicherheit werden. Der neue Absatz würde es auf ganzer Linie viel einfacher machen Windräder bauen, das ist das ziel.

Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen vom Bundestag genehmigt und tritt im nächsten Jahr in Kraft. Eine Rechtsauffassung, die WELT AM SONNTAG vertreten hat, entmystifiziert das Projekt.

Hintergrund ist, dass der Artenschutz den Bau von Windkraftanlagen in einigen Ländern bisher verboten hat, da sie eine tödliche Falle für seltene Vögel darstellen. Jedes Jahr sterben Tausende und Abertausende von Vögeln an den Rotorblättern, darunter auch seltene Arten. Daher wurden viele lukrative Windenergieregionen bei der Planung der Systeme weggelassen.

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Die Frage der nationalen Sicherheit

Im neuen Gesetz über erneuerbare Energiequellen Die Bundesregierung hat einen Absatz verfasst, um das Auffinden zu erleichtern Artenschutz Missachtung: „Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, sagt sie. Im Falle eines Streits über den Bau von Windkraftanlagen soll beispielsweise der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ andere Interessen fördern.

Eine Bürgerinitiative und ein Naturschutzverband beauftragten die Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz mit der Prüfung des neuen Gesetzes. Die Meinung scheint das Gesetz in seiner beabsichtigten Form zu stoppen. Weil der Durchgang nach welchen erneuerbaren Energien öffentliche Sicherheit, widerspricht europäischem Recht, schreiben Experten.

Die sogenannte Vogelschutzrichtlinie sieht die Möglichkeit vor, geschützte Vögel in Ausnahmefällen zu töten, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt. Ein einzelner Mitgliedstaat der Europäischen Union kann den Begriff „öffentliche Sicherheit“ jedoch nicht unabhängig im Sinne der Vogelschutzrichtlinie auslegen.

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Das geplante Gesetz umgeht es im europäischen VogelschutzDie Richtlinie, die nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, sagt sie.

Aus energiepolitischer Sicht erscheint es auch unmöglich, Windenergie gesetzlich als wichtig für die Sicherheit zu erklären, schreibt die Anwaltskanzlei.

Das Bundeswirtschaftsministerium selbst hatte Berichte verfasst und veröffentlicht, in denen zusammengefasst wurde, dass die Sicherheit der Energieversorgung weder derzeit noch in absehbarer Zukunft gefährdet ist, heißt es in dem Bericht. Auch hier gibt es keine öffentliche Sicherheit.

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Experten betrachten das geplante Erneuerbare-Energien-Gesetz als Strategie zur Umgehung der Rechtslage. Sie kommen zu dem Schluss: „Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zeigt, dass solche Umgehungsstrategien nicht akzeptiert werden können.“

Die Bundesregierung war diese Woche jedoch noch immer von der Wirksamkeit des neuen Gesetzes überzeugt: „Ausnahmen von Einreiseverboten zum Artenschutz sind möglich, wenn dies im Einzelfall im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist“, heißt es in einer Antwort von Bundeswirtschaftsministerium für FDP-Bundestagsabgeordneter Lukas Koehler ab dieser Woche, die für WELT AM SONNTAG erhältlich ist.

In einfacher Sprache: Das neue Gesetz würde den Weg für die Windenergie ebnen.

Keine Enteignung für den Bau neuer Anlagen

Köhler ist jedoch skeptisch: „Der Bau neuer Windkraftanlagen muss im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und dem Schutz der Natur erfolgen“, sagt er. Klimapolitik Sein Parteisprecher. Der Ausbau erneuerbarer Energien sollte nicht „zu allgemeinen Einschränkungen des Naturschutzes führen“.

Enteignungen für den Bau neuer Anlagen sollten ebenfalls ausgeschlossen werden, fordert Köhler. Die Bundesregierung scheint nicht so weit gehen zu wollen: Das Wirtschaftsministerium schreibt, dass das neue Gesetz über erneuerbare Energien keine „Rechtsgrundlage“ für Enteignungen enthält.

Dieser Text stammt von WELT AM SONNTAG. Gerne liefern wir sie regelmäßig zu Ihnen nach Hause.

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Quelle: Welt am Sonntag

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