Berlin beschließt, dass Masken in Büros und die Obergrenze für Feierlichkeiten obligatorisch sein sollten
2 min readBerlinNach Konsultation der Staats- und Regierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel informierten Bürgermeister Michael Müller (SPD), Wirtschaftssenator Ramona Pop (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (links) am Dienstag über die Corona-Maßnahmen für Berlin Abend bei einer Pressekonferenz.
Aufgrund der jüngsten Zunahme der Infektionszahlen wird in Berlin eine Maskenanforderung in Büros und Verwaltungsgebäuden eingeführt. Die Regulierung sollte nicht funktionieren, wenn am Tisch gearbeitet wird.
Für private Feiern in Berlin gibt es eine Obergrenze von 25 Personen innerhalb und 50 Personen außerhalb. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, eine Kontaktverfolgungsliste mit maximal zehn Personen zu führen. So geht der Berliner Senat weiter Entscheidungen von Bund und Ländern Darüber hinaus sehen diese keine Beschränkung für private Feiern im Freien vor, sondern nur eine Begrenzung auf 50 Teilnehmer für Feiern im öffentlichen Raum. Die Obergrenze für private Feiern ist keine Empfehlung, sondern eine feine Regelung, warnte Pop.
Die neue Verordnung wird am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht. Es wird am Samstag wirksam.
Zu Infektionen bei Privatpersonen sagte Müller: „Berlin spielt hier keine besondere Rolle, aber im Rahmen von Infektionsprozessen in Großstädten treten hier vergleichbare Ereignisse auf.“
In jüngster Zeit ist die Zahl der Neuinfektionen in Berlin – wie auch anderswo in Deutschland – relativ stark gestiegen und hat die Politik alarmiert. Pro 100.000 Einwohner waren 28,9 Personen innerhalb von sieben Tagen (Stand Dienstag) nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Dieser Wert, der für die Beurteilung der Infektionsrate wichtig ist, ist in der Hauptstadt höher als in jedem anderen Bundesland. Ein Vergleich einer dicht besiedelten Metropole mit Großstaaten ist jedoch nur in einem möglich begrenzte Maßnahme.
Dies sind die neuen Kronenregeln für Brandenburg
Auch in Brandenburg müssen bei einem starken Anstieg der Kronenzahlen strengere Regeln für Feierlichkeiten gelten. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kündigte am Dienstag eine Obergrenze von 50 Personen für öffentliche Räume und 25 Personen für private Räume an, wenn in den letzten sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind – derzeit gibt es etwa fünf im Land. Mit der Obergrenze folgt Brandenburg am Dienstag der Entscheidung von Bund und Ländern. Laut Woidke können auch regional niedrige Werte eingestellt werden. Das Kabinett wird dies nächste Woche diskutieren.
Für private Feiern zu Hause, in der Wohnung oder im Garten gibt es derzeit in Brandenburg eine Obergrenze von 75 Teilnehmern. Für Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird eine Obergrenze von 1000 Personen festgelegt. Die Anzahl der Gäste ist jedoch entscheidend, wenn die Regeln für Hygiene und Abstand in Abhängigkeit von der Größe des Raums eingehalten werden. (mit PDA)
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