April 27, 2024

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Deutschland erlässt ab dem 1. Oktober bundesweit neue COVID-Regeln

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Deutschland erlässt ab dem 1. Oktober bundesweit neue COVID-Regeln

Die deutschen Behörden haben offiziell angekündigt, dass das Land für die Herbst- und Wintermonate neue landesweite Coronavirus-Präventionsmaßnahmen einführen wird.

Die Ankündigung erfolgte, nachdem der Deutsche Bundestag am 8. September einem Vorschlag des Gesundheitsministeriums zugestimmt hatte, der die Umsetzung der neuen COVID-Maßnahmen vorschreibt.

Das vom Bundestag verabschiedete neue Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft und bleibt bis zum 7. April 2023 in Kraft, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Das genehmigte Anforderungspaket soll Deutschland auf die weitere Ausbreitung der COVID-Pandemie beim Übergang in den Herbst und Winter vorbereiten und schützen, erklärt I Am Expat Germany.

Ab dem 1. Oktober müssen alle Personen ab 14 Jahren in Fernverkehrszügen in Deutschland eine FFP2-Maske tragen. Auch Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren müssen in Fernverkehrszügen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sie müssen jedoch nicht unbedingt eine FFP2-Maske tragen, da ihnen ein chirurgischer Mundschutz ausreicht.

Während das Tragen einer Maske in Fernzügen obligatorisch sein wird, ist die Situation in Flugzeugen und Flughäfen nicht dieselbe. Passagiere müssen auf Inlands- und Auslandsflügen keine Gesichtsmasken tragen. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass sich diese Regel ändern kann, wenn die Zahl der COVID-19-Fälle zu steigen beginnt.

I Am Expat erklärt weiter, dass ab dem 1. Oktober die Coronavirus-Regeln auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen verschärft werden. Sobald die neuen Regeln in Kraft treten, müssen alle Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen eine FFP2-Maske tragen. Außerdem müssen Besucher einen negativen Schnelltest vorlegen, während Mitarbeiter den Test dreimal pro Woche absolvieren müssen.

Die oben genannten Regeln gelten bundesweit, die Bundesländer können je nach lokaler COVID-Situation weitere Regeln individuell umsetzen.

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Einzelne Bundesländer können eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Innenräumen sowie in Gymnasien einführen. Darüber hinaus können sie auch Prüfungen in Schulen und Kitas ablegen.

Es wurde klargestellt, dass der Staat, falls er beschließt, Masken an öffentlichen Orten und bei verschiedenen Veranstaltungen obligatorisch zu machen, sich jederzeit für Ausnahmen entscheiden kann. Personen, die in den letzten drei Monaten möglicherweise einen kürzlich negativen Test oder eine kürzlich erfolgte Infektion oder einen Schlaganfall mit Covid hatten, müssen möglicherweise keine Gesichtsmaske tragen.

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