April 26, 2024

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Die Fußball-Bundesliga 50 + 1 ist für das Kartellamt kein Problem

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BERLIN (Reuters) – Die deutsche Bundeswettbewerbsbehörde hat am Montag mitgeteilt, dass die vom Bundesverband verabschiedete sogenannte 50 + 1-Eigentumsregel, die Großinvestoren von der Übernahme von Vereinen abhält, nicht gegen das Kartellrecht verstößt.

Die erste Einschätzung des Bundeskartellamtes zur Eigentumsregel der Liga erfolgt, nachdem der Deutsche Fußballverband dies aus Gründen der rechtlichen Klarheit beantragt hat.

Aber er sagte, dass die Regel zwar nicht gegen Kartellgesetze verstößt, aber Anstrengungen unternommen werden müssen, um sie in der gesamten Liga umzusetzen.

„Das Wettbewerbsrecht steht den sportpolitischen Zielen, denen die 50 + 1-Regel folgt, nicht im Wege“, sagte Bundeskanzellamt-Präsident Andreas Mundt in einer Stellungnahme.

„Trotzdem muss die Deutsche Fußballliga sicherstellen, dass die Regel in allen Vereinen konsequent durchgesetzt und durchgesetzt wird.“

Mundt sagte, das Eigentumsgesetz 50 + 1 sei entworfen worden, um die Identität des Clubs zu entwickeln und den Wettbewerb auszugleichen, und fügte hinzu, dass es „legitime Ziele“ seien.

Die Regel aus dem Jahr 1999 besagt, dass Vereine – und damit auch ihre Fans – die Mehrheit der Stimmrechte haben, was das schützt, was der Deutsche Fußball-Verband als potenzielle „rücksichtslose Besitzer“ bezeichnet hat.

Nach den Regeln des Deutschen Fußball-Verbandes dürfen Fußballvereine nicht in der deutschen Liga spielen, wenn gewerbliche Investoren mehr als 49% der Anteile halten, was bedeutet, dass private Investoren nicht übernehmen können.

Es gibt einige Ausnahmen, wie die fabrikeigenen Clubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg.

Nach den geltenden Regeln können Anleger, die sich 20 Jahre oder länger für den Club interessieren, eine Ausnahme von der 50 + 1-Regel beantragen.

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Das Bundeskartellamt sagte, es werde dann Feedback von den betroffenen Parteien einholen.

(Vorbereitet von Carolus Grohmann; Redaktion von Christian Radnage)

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