Juli 27, 2024

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Ein deutsches Gericht verhängt eine Geldstrafe gegen den Rechtsextremisten Björn Höcke wegen Verwendung des Nazi-Slogans | Rechtsextreme Nachrichten

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Ein deutsches Gericht verhängt eine Geldstrafe gegen den Rechtsextremisten Björn Höcke wegen Verwendung des Nazi-Slogans |  Rechtsextreme Nachrichten

Hockey wurde mit einer Geldstrafe belegt, weil er während einer Wahlkundgebung im Jahr 2021 einen Nazi-Slogan verwendet hatte, der im heutigen Deutschland illegal ist.

Ein Gericht hat einen der bekanntesten Vertreter der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) für schuldig befunden, in einer Rede einen Nazi-Slogan verwendet zu haben, und ihn zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

Richter verurteilten Björn Hauck am Dienstag zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (14.000 US-Dollar), weil er während einer Wahlkundgebung 2021 die Phrase „Alles für Deutschland“ verwendet hatte.

Der Satz, einst der Slogan der Sturmabteilung (SA), einer paramilitärischen Gruppe, die eine wichtige Rolle bei Adolf Hitlers Machtergreifung spielte, ist im modernen Deutschland zusammen mit dem Hitlergruß und anderen Slogans und Symbolen aus dieser Zeit illegal. Hooke argumentierte, dies sei ein „alltägliches Sprichwort“.

Er sagte im Prozess aus, dass er „völlig unschuldig“ sei. Der ehemalige Geschichtslehrer bezeichnete sich selbst als „gesetzestreuen Bürger“.

Das Urteil wurde Monate vor der Landtagswahl im östlichen Bundesland Thüringen erlassen, bei der Hockey für das Amt des Landeshauptmanns kandidieren will.

Die Strafe für diesen Vorwurf kann bis zu drei Jahre Gefängnis betragen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, während die Verteidiger Freispruch forderten.

Hockey, 52 Jahre alt, gilt als einflussreiche Persönlichkeit der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland, die deutschen Geheimdienste halten ihn für einen „Extremisten“. Zuvor hatte er das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schande“ bezeichnet.

Seit 2013, dem Gründungsjahr der AfD, leitet er den Landesverband der AfD in Thüringen und wird voraussichtlich bei der Landtagswahl am 1. September antreten. Das Gericht der Partei lehnte 2018 einen Ausschlussversuch ab.

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Staatsanwalt Benedikt Prinzen sagte in seinem Schlussplädoyer am Dienstag, dass Hockey in der Vergangenheit Nazi-Vokabular „strategisch und systematisch“ verwendet habe.

Hockey warf der Staatsanwaltschaft vor, nicht nach entlastenden Umständen zu suchen, und sagte, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt sei.

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