April 24, 2024

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Mehr Bundesländer entscheiden sich für optionale 2G-Regeln, um Ungeimpfte auszuschließen

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Ähnlich wie in Hamburg setzen immer mehr Bundesländer in Deutschland eigene 2G-Modelle um – Regeln, die es einzelnen Unternehmen erlauben, nur noch geimpfte oder genesene Personen aufzunehmen – um im Herbst und Winter im Kampf gegen das Coronavirus zu helfen.

Immer mehr Bundesländer erlassen 2G-Regeln

Derzeit gilt deutschlandweit die Regel der dritten Generation, was bedeutet, dass einige öffentliche Plätze nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete zugänglich sind. Ende August hat Hamburg jedoch eine optionale 2G-Regel eingeführt, die es Unternehmen erlaubt, jeden auszuschließen, der nicht geimpft oder genesen ist.

Bei stagnierenden Impfraten blicken viele Bundesländer gespannt auf den Herbst und Winter, der zu höheren Infektionsraten führt. Um das Gesundheitssystem zu schützen und eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern, haben sich in den letzten Tagen mindestens sieben Bundesländer dazu entschlossen, in Hamburg eine eigene Version des 2G-Modells umzusetzen – und weitere ziehen es in Erwägung. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die geplanten Regelungen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg tritt am Donnerstag, 16. Künftig wird das Land bei der Entscheidung über strengere Maßnahmen die Zahl der belegten Intensivbetten berücksichtigen.

Wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 12 COVID-Patienten auf die Intensivstation aufgenommen werden oder die Gesamtzahl der Intensivpatienten 390 überschreitet, tritt das Land in die dritte Phase des Plans ein. Damit werden 2G-Regeln für öffentliche Veranstaltungen und private Versammlungen ungeimpfter Personen auferlegt, die auf maximal zwei Haushalte beschränkt sind.

Berlin

Nach der Verabschiedung von 2G-Regeln für Indoor-Bereiche in Nachtclubs hat sich die deutsche Hauptstadt nun entschieden, diese um Veranstaltungen und Dienstleistungen zu erweitern. Die neue 2G-Regel – ähnlich dem bereits in Hamburg geltenden Modell – soll am Samstag in Berlin in Kraft treten.

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Es ermöglicht Organisationen, Regeln der zweiten Generation zu implementieren und wiederum von einigen Annehmlichkeiten wie dem Verzicht auf Abstands- oder Maskenpflichten zu profitieren. Bei Großveranstaltungen, bei denen nur geimpfte oder genesene Personen anwesend sind, sieht die neue Regelung eine 100-prozentige Auslastung mit maximal 25.000 Teilnehmern vor.

Brandenburg

Auch Berlins Nachbar Brandenburg wird es Unternehmen ermöglichen, selbst zu entscheiden, ob sie Ungeimpfte aufnehmen oder nicht. Die neue Regelung tritt am Donnerstag in Kraft und gilt für Veranstaltungen, Indoor-Restaurants, Übernachtungen, Bus- und Schiffsfahrten, Stadtrundfahrten, Indoor-Sportanlagen, Kultureinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Festivals. Unternehmen, die 2G-Regeln durchsetzen, dürfen auch Abstandsregeln und Maskenregeln lockern.

Niedersachsen

In Niedersachsen ist das 2G-Modell bereits seit mehreren Tagen im Einsatz, wird aber demnächst auf Gastronomie, Kultur und Sport ausgeweitet. Öffentliche Orte, die sich für die Umsetzung von 2G-Regeln entscheiden, dürfen die Regeln für soziale Distanzierung und Masken lockern.

Rheinland-Pfalz

Das System in Rheinland-Pfalz ähnelt dem in Baden-Württemberg, wo die Landesbehörden ein Ampelsystem basierend auf Infektionsrate, Krankenhauseinweisungsrate und Belegungsrate auf Intensivstationen eingeführt haben.

Seit Samstag gilt die staatliche Version des „2G-Formulars“, die die meisten Einschränkungen für Geimpfte und Genesene aufhebt. Menschen, die nicht immun sind, müssen noch mit einigen Einschränkungen leben, abhängig von der Höhe der geltenden Ampel. Wenn die Infektionsrate steigt, kann ihnen der Besuch von Veranstaltungen oder sogar das Essen in Restaurants untersagt werden.

Die Maskenpflicht und die Anforderungen an soziale Distanzierung bleiben in allen Innenräumen und überfüllten Bereichen ungeachtet der 2G- oder 3G-Regeln bestehen.

Sachsen

Auch Sachsen trat in die Fußstapfen Hamburgs und führte ein Modellsystem der zweiten Generation ein. Unternehmer und Veranstalter können selbst entscheiden, ob sie nicht geimpfte Personen aufnehmen möchten. Wenn sie sich entscheiden, sie zu disqualifizieren, dürfen sie die Masken- und Abstandsvorschriften aufheben.

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Sachsen-Anhalt

Die sächsische Landesregierung hat beschlossen, auch ein 2G-Optionsmodell einzuführen, bei dem einzelne Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie 2G- oder 3G-Regeln betreiben. Die Regierung in Magdeburg betonte, es sei eine Option, keine Verpflichtung.

Auch hier müssen Unternehmen, die sich für 2G-Basen entscheiden, keine Abstandsregeln, Maskenpflichten oder Kapazitätsbeschränkungen einhalten. Sie können auch wählen, ob sie die 2G- und 3G-Basis täglich oder sogar stündlich wechseln möchten.

Schleswig-Holstein

Die Regierung in Schleswig-Holstein will am Mittwoch eine neue Verordnung verabschieden, die viele Einschränkungen, einschließlich Abstandsrichtlinien und Masken, für Menschen, die nach dem 20. Bundesstaat ist geplant, schrittweise auf eine „Regulierung von 2G mit der Option von 3G“ überzugehen.

Thüringen

Bestätigt ist noch nichts, aber das Thüringer Gesundheitsministerium soll erwägen, in bestimmten öffentlichen Bereichen eine 2G-Regel einzuführen.

Keine geplanten Lockdowns mehr in Deutschland

Da die Länder die 2G-Regeln weiterhin durchsetzen, hat die deutsche Bundesregierung ausdrücklich erklärt, dass sie keine neuen Abschaltungen plant.

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