April 19, 2024

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Was passiert mit den von der Synodenversammlung Deutschland ratifizierten Texten?

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Bonn, Deutschland – Anfang Februar tagte die Vollversammlung des Synodalen Weges in Frankfurt und verabschiedete eine Reihe weitreichender Reformvorschläge für die katholische Kirche in Deutschland. Jetzt diskutiert man in der Kirche, wie es mit den getroffenen Beschlüssen weitergeht und wie man sie umsetzt.

Das Plenum billigte in zweiter Lesung drei Texte; Zwei Drittel der fast 230 Delegierten, darunter Bischöfe, billigten die Texte; In einer separaten Abstimmung nur für Bischöfe erhalten die Texte noch zwei Drittel der Stimmen.

Der erste Text, der sogenannte Leittext, ist ein rein religiöses Papier, hat aber Konsequenzen für alle vorgebrachten reformistischen Ideen. Es geht um die Frage nach den Quellen, aus denen die Kirche ihre Wahrheiten bezieht. Nun bezieht sich der Text neben so bekannten Quellen wie Bibel, Tradition und Lehramt auf drei weitere Quellen: Theologische Wissenschaften, „Zeichen der Zeit“ und „Die Bedeutung des Glaubens des Volkes Gottes“.

Wahrscheinlich hatte die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom noch vor wenigen Jahren die Öffnung des Kirchenquellenverzeichnisses für einen Fehler erklärt. Doch ein solches Veto wird derzeit von Rom nicht erwartet.

Dies gilt auch für den zweiten Grundtext zur Autoritätsfrage in der Kirche. Dieser Text stellt die traditionelle Hierarchie nicht vollständig in Frage, erkennt jedoch eine stärkere Mitwirkung am Design für gewöhnliche Menschen an.

Demokratische Rechtsstaatlichkeitsprinzipien müssen nun Maßstab für die Kirche sein – aber ohne die Kirche selbst in eine Mehrheitsdemokratie umzuwandeln. Es wird ein „zusammengebautes“ Unternehmen. Dies muss auch den Segen von Papst Franziskus haben, der im Text ausdrücklich erwähnt wird.

Der Rat billigte auch einen Text, in dem eine stärkere Beteiligung der einfachen Bevölkerung an der Auswahl der Bischöfe gefordert wird. Das Kapitel umfasst die Kathedrale, eine Gruppe von Geistlichen, die den Bischof beraten und ein Urteil fällen, wenn es keinen Bischof gibt. Diese Geistlichen helfen dem Botschafter auch bei der Auswahl einer Liste mit drei potenziellen Bischöfen, die sie dem Vatikan vorlegen können. Im Text der ratifizierten Synode werden die Domkapitel so erweitert, dass einfache Bürger an der Auswahl der Bischofskandidaten teilnehmen können. Da die Sonderrechte der Domkapitel meist urkundlich geregelt sind, müssen sie entweder geändert oder flexibler angewendet werden. Von Rom wird dort kein Veto erwartet.

Es ist ähnlich wie bei manchen Texten, die nur die erste Lesung bestanden haben. Dazu gehören eine strengere Überwachung von Sexualstraftätern und Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts. Da die Kirche in Deutschland ein sehr großer Arbeitgeber ist, steht letzteres Thema immer wieder im Weg – etwa als ein offen in einer lesbischen Beziehung lebender kirchlicher Mitarbeiter aufgrund seines „persönlichen Lebensstils“ seinen Job verlor. . Auch das können deutsche Bischöfe ohne Zutun des Vatikans ändern, und einige haben bereits damit begonnen, Änderungen in ihren Diözesen vorzunehmen.

Schwieriger wird es bei allen anderen Texten, die sich mit Sexualität und Gleichstellung der Geschlechter befassen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Vatikan Resolutionen zustimmt, die eine Lockerung der Zölibatsregeln für Priester und Frauen als Diakone fordern. In beiden Fällen müssen deutsche Bischöfe beim Papst eine Sondererlaubnis beantragen.

In der Frage des Zölibats sprach sich die Bischofssynode 2019 für Lockerungen aus, damit bei akutem Priestermangel zumindest die grundlegende Feier der Sakramente möglich sei. Seitdem herrscht in manchen deutschen Diözesen ein dramatischer Priestermangel, so dass zumindest diese Tür jetzt steht.

Gleiches gilt für Diakone. Papst Franziskus hat wiederholt seine anfängliche Offenheit gegenüber der Idee signalisiert. Die Chancen, dass Deutschland dies durch eine Sondergenehmigung – wie vom Synodalen Weg gefordert – zulässt, sind dennoch gering.

Auf absehbare Zeit scheint es unwahrscheinlich, dass die Beschlüsse des Synodalen Weges zu Sexualität und katholischen Segensgottesdiensten für gleichgeschlechtliche Paare vom Vatikan gebilligt werden. Hier ist der Bruch mit der traditionellen Orthodoxie sehr stark. Die Frage ist daher jetzt nicht, ob Rom dem zustimmen wird, sondern ob die Autoritäten des Vatikans gegen Bischöfe vorgehen werden, die solche gesegneten Gottesdienste zulassen oder fördern.

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Aber eine solche Toleranz ist von Rom im Zusammenhang mit der Einberufung von Frauen zum Priestertum auf dem Synodalen Weg nicht zu erwarten. Dabei schreibt das kanonische Recht vor, dass selbst der Versuch, eine Frau zum Priester zu weihen, automatisch zur Exkommunikation führt. Bevor eine Bewegung in diesem Bereich möglich wird, muss zunächst versucht werden, diese Strafbestimmung zu ändern.

Ring Eiffel ist Chefredakteur der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA.

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