April 25, 2024

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterstützt Deutschland und die ISAG bei der Bombardierung von Tankern, die von den Taliban in Kunduz, Afghanistan, entführt wurden

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) lehnte am Dienstag eine Zivilklage gegen Deutschland und die von der NATO geführte International Security Assistance Force (ISAF) ab, in der US- und NATO-Flugzeuge auf einer Sandbank in Kunduz, Nordafghanistan, Treibstofftanks bombardieren. Mehr als 100 Menschen wurden getötet. Nach einer Gerichtsverhandlung in einem Fall von Angehörigen afghanischer Opfer, fast vier Jahre später, entschied ein in Frankreich ansässiges Gericht am 16. Februar zugunsten von Kampfpiloten der US-Luftwaffe und der NATO, die im September 2009 von Taliban-Militanten entführte Fahrzeuge bombardierten. ISAF behauptete, der NATO befohlen zu haben, dass die Offiziere auf einen Geheimdienstbericht reagierten, und behauptete auch, dass alle bei dem Luftangriff Getöteten bewaffnet seien, während Angehörige von zwei Opfern sagten, dass alle 91 Toten „afghanische Zivilisten“ seien.

„Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat im Fall Hanan gegen Deutschland entschieden, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht verletzt hat“, sagte das Gericht in seine Entscheidung.

Untersuchen Sie, ob der Kommandant von Oberst George Kleins Basis in Afghanistan, George Klein, gegen die Vorschriften verstoßen hat, als er „Schusswaffen!“ Anweisungen Obwohl einige Piloten der US-Luftwaffe vorgeschlagen hatten, „tief zu fliegen“ und ihn nicht ins Visier zu nehmen, entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die Antwort des deutschen Offiziers „angemessen“ war. Es gab keinen Verstoß gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das in Straßburg ansässige Gericht erklärte, die deutschen Behörden hätten die Voraussetzungen für eine wirksame Untersuchung gemäß der Bill of Rights erfüllt. In seiner endgültigen Entscheidung erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, es gebe „keinen Grund, an den deutschen Klägern und dem deutschen Verfassungsgericht zu zweifeln“, und fügte hinzu, dass in dem Fall keine zusätzlichen Zeugen erforderlich seien. „Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden“, sagte das Gericht.

„Was das afghanische Dorf mit zehn zivilen Opfern betrifft, so ist die heutige Entscheidung natürlich enttäuschend, da die Geheimhaltungspolitik der deutschen Armee und die tatsächliche Verweigerung der Verfahrensrechte für die Betroffenen nicht gerügt wurden“, so der Anwalt und Generalsekretär des Europäischen Staates Zentrum für Menschenrechte Wolfgang Kallik, der Hanan vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertritt.

[US and German soldiers tour the site where villagers reportedly died when American jets bombed fuel tankers. Credit: AP]

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„Die letzten 12 Jahre waren eine Tortur für meine Familie und die Familien vieler anderer Opfer. Wir haben keine offizielle Entschuldigung von der Bundesregierung erhalten. Wir wollen nur die Verantwortlichen für den Angriff zur Rechenschaft ziehen und eine angemessene Entschädigung erhalten Sie müssen sich bei militärischen Operationen im Ausland an die Menschenrechte halten „, sagte Hanan.“

Voller Rückzug der NATO aus Afghanistan

Der Fall wurde von einem afghanischen Mann, dem Kläger Abdul Hanan, eingereicht, der zwei seiner Acht- und Zwölfjährigen bei dem Luftangriff verlor. Als er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandte, vermutete der Mann, dass Deutschland das Recht seines Sohnes auf Leben verletzt hatte, nachdem ein deutscher Offizier den Flugzeugen der US-Luftwaffe befohlen hatte, Tanker zu bombardieren, die von lokalen Zivilisten umgeben waren, nach denen die Taliban gefordert hatten, Kraftstoff aus Fahrzeugen abzuziehen Sie saßen am Grund des Flusses fest. . Darüber hinaus warf er Deutschland vor, sein Recht auf Entschädigung in Frage zu stellen und keine „wirksame Untersuchung“ durchzuführen. Nach dem Luftangriff und den Vorwürfen, gegen das humanitäre Recht gegen deutsche Streitkräfte in Nordafghanistan verstoßen zu haben, wiesen die Minister die Streitkräfte an, sich nach Übergabe an die afghanische Armee von der ehemaligen Bundeswehrbasis in Kunduz zurückzuziehen, und deutsche Streitkräfte wurden stationiert Mazar-i-Sharif. Stattdessen 300 Kilometer von Kunduz entfernt. Während des Gipfeltreffens in Chicago im Dezember 2014 einigten sich die NATO und ihre Partner auf einen vollständigen Abzug der Streitkräfte aus Afghanistan.

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(Bildnachweis: Instagram / @ war_zone14)

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