Mai 2, 2024

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Deutschland setzt das EU-Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte außer Kraft

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Deutschland setzt das EU-Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte außer Kraft

Ein neues europäisches Lieferkettengesetz, das Unternehmen für jeden Missbrauch von Arbeitnehmern in der globalen Lieferkette zur Verantwortung ziehen würde, wurde auf Eis gelegt, da der Koalitionspartner der Regierung, Deutschland, kein grünes Licht für die Unterstützung Deutschlands gegeben hat.

Laut Human Rights Watch würde das Gesetz die am stärksten gefährdeten Menschen vor Kinder- und Zwangsarbeit, unsicheren und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und giftiger Umweltverschmutzung schützen.

Deutschland führte im Gesetzesvorschlag „unzumutbare bürokratische Hürden“ an. Italien erklärte später, es werde sich ebenfalls der Stimme enthalten.

Ab 2027 verpflichtet die EU-Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wichtige EU-Unternehmen dazu, Probleme wie Zwangsarbeit und Umweltschäden wie Abholzung innerhalb ihrer Lieferketten zu identifizieren und anzugehen. Reuters berichtete, dass das Gesetz für Unternehmen der Europäischen Union mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro sowie für Unternehmen außerhalb der Europäischen Union gelten wird, deren Umsatzvolumen in der Europäischen Union diese Grenze überschreitet, wenn auch mit Verzögerung von drei Jahren.

Verstöße können zu Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes eines Unternehmens führen. Kritiker argumentieren, dass dies zu den Berichtspflichten hinzufügt, die EU-Unternehmen auferlegt werden, die bereits in diesem Jahr eine gesonderte Reihe von Umwelt-, Sozial- und Governance-Offenlegungen (ESG) einhalten.

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