März 29, 2024

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Ein Verfahren gegen die Schweden, die beschuldigt werden, den Schiffbruch in Estland gestört zu haben

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Ein schwedisches Berufungsgericht hat am Dienstag angeordnet, dass ein Bezirksgericht einen Fall gegen zwei Filmemacher erneut verhandeln soll, die beschuldigt werden, die estnische Fähre gestört zu haben, die 1994 in der Ostsee sank und 852 Menschen tötete.

Das untere Gericht ließ im Jahr 2021 die Anklage wegen Störung eines Marinefriedhofs gegen die Schweden fallen und sagte, das Gesetz zum Schutz des Geländes gelte nicht für Schiffe, die in internationalen Gewässern registriert seien.

Im Jahr 2019 hatte das Filmteam ein ferngesteuertes Fahrzeug von einem Schiff unter deutscher Flagge nach Estland abgesenkt, um das Äußere des Wracks zu filmen.

Das Berufungsgericht erklärte in einer Erklärung, dass es zu dem Schluss gekommen sei, dass Tauchen nach dem sogenannten estnischen Recht effektiv verfolgt werden könne.

„Da das Bezirksgericht nicht alle Einwände der Angeklagten berücksichtigte, entschied das Berufungsgericht, dass der Fall vom Bezirksgericht erneut geprüft werden sollte“, sagte sie.

„In dem Fall kann (estnisches Recht) angewandt werden. Darüber hinaus ist das Berufungsgericht der Ansicht, dass die Taten nach schwedischem Recht verfolgt werden können, unabhängig davon, ob sie nach deutschem Recht strafbar sind.“

Die Fähre mit 803 Passagieren und 186 Besatzungsmitgliedern sank in einer stürmischen Nacht am 28. September 1994. Eine offizielle Untersuchung ergab 1997, dass der Bugschild bei starkem Wind und hohen Wellen versagt hatte, die Bugrampe beschädigt und das Schiffsdeck versenkt hatte. Die Fähre füllte sich schnell mit Wasser und sank.

(Reuters – Berichterstattung von Anna Ringstrom; Redaktion von David Holmes)

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