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Zusätzliche Änderungen bei den deutschen Kontrollen für ausländische Direktinvestitionen

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Die von der Bundesregierung am 27. April 2021 verabschiedete siebzehnte Änderung des deutschen Außenhandels- und Zahlungsverkehrsgesetzes (AWV) enthielt im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf eine Reihe von Änderungen im Zusammenhang mit M & A-Transaktionen im Zusammenhang mit Deutschland.

ein Das siebzehnte Änderungsprojekt zu AWV Es wurde Ende Januar 2021 veröffentlicht. Während 17Die Zehnte Die angenommene Änderung steht weitgehend im Einklang mit diesem Entwurf. Es gibt eine Reihe von Änderungen bei der Kontrolle deutscher Direktinvestitionen, die Unternehmen, die Transaktionen im Zusammenhang mit deutschen Zielen planen, beachten müssen:

Die neuen Regeln sehen ausdrücklich vor, dass der Erwerb zusätzlicher Anteile über das hinausgeht, was der Regierung das Initiationsrecht einräumt außerhalb des Büros Eine Untersuchung kann zu einer Benachrichtigungspflicht („ausgelöste Ereignisse“) für neue Auslöseereignisse führen oder dazu führen. Mit anderen Worten, für den Fall, dass ein ausländischer Käufer nach Erhalt einer Genehmigung im Jahr 2018 50% der Anteile an einem deutschen Ziel erwirbt und nun die restlichen 50% erhalten möchte, stellt der zweite Deal ein neues Ereignis dar. Nur Akquisitionen, die einen bestehenden Anteil von 75% erhöhen, gelten nicht als katalytische Ereignisse.

Darüber hinaus 17Die Zehnte Mit der Änderung wird das Konzept eingeführt, die Kontrolle über deutsche ausländische Direktinvestitionen zu erlangen. Vereinbarungen, die Verwaltungsratsmandate, Vetorechte bei wichtigen Geschäftsentscheidungen, Zugang zu Informationen über die deutsche Sicherheit und die öffentliche Ordnung, die den Erwerb von Anteilen am deutschen Ziel ergänzen, gewähren, können als Übernahme der Kontrolle und damit als Auslöser angesehen werden Veranstaltungen.

Bei einigen gruppeninternen Reorganisationen wird kein Triggerereignis als vorhanden angesehen. Für den Fall, dass Käufer und Verkäufer des deutschen Ziels unter die Kontrolle und Verwaltung derselben Muttergesellschaft im selben Land außerhalb der Europäischen Union geraten, handelt es sich bei dieser Umstrukturierung nicht um ein katalytisches Ereignis. Die Bundesregierung erkennt eine zusätzliche Ausnahme für die Umstrukturierung innerhalb des Konzerns an, falls sowohl der Käufer als auch der Verkäufer des deutschen Ziels in der Europäischen Union ansässig sind und von derselben endgültigen Nicht-EU-Muttergesellschaft kontrolliert werden.

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Die neuen Regeln gelten für Transaktionen, die am oder nach dem 1. Mai 2021 unterzeichnet wurden.

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