April 26, 2024

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Deutschland verliert Gaspipeline-Beschränkungsverfahren OPAL

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Das Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) unterstützt Am Donnerstag wurde ein Urteil der unteren Gerichtsinstanz erlassen, mit dem der verstärkte Gasfluss durch die deutsche Opal-Pipeline eingeschränkt wird. Der EuGH entschied, dass der Begriff „Energiesolidarität“ im europäischen Recht fest verankert sei, und wies Deutschlands Argument zurück, dass Energiesolidarität lediglich ein politischer Begriff sei.

Die Opal-Pipeline führt von Norddeutschland nach Tschechien. Die Pipeline transportiert flüssiges Erdgas aus der russischen Unterwasser-Pipeline Nord Stream, die von Wyborg an der russischen Ostseeküste nach Greifswald, einer Stadt im Nordosten Deutschlands an der Ostsee, führt. Gazprom Export, die Exporttochter der russischen National Natural Gas Company, hat versucht, die über Nord Stream exportierte Erdgasmenge durch eine Verdoppelung der Kapazität der Pipeline zu erhöhen. Das Projekt mit dem Namen Nord Stream 2 begann seine Anfangsphase im Jahr 2011, beschleunigte sich jedoch 2015, als Gazprom ein Joint Venture mit Royal Dutch Shell, E.ON und anderen Gasunternehmen zum Bau der Pipeline gründete.

Polen hat eine Klage eingereicht, um das Joint Venture zu blockieren, von dem es behauptet, dass es die europäische Energiesicherheit gefährdet. Polen sowie Länder wie die Ukraine verlassen sich stark auf Zölle und Transitgebühren, die von Gazprom Export durch die Nutzung von Onshore-Pipelines erhoben werden, die Gas durch diese Länder nach Westeuropa transportieren. Darüber hinaus behauptet Polen, dass eine erhöhte Kapazität im Nord Stream-System es Russland ermöglichen wird, osteuropäische Länder von den notwendigen Erdgaslieferungen abzuschneiden. Polen hat seine Gasimporte diversifiziert und Gas von US-Energieunternehmen gekauft. Nord Stream 2 wurde kürzlich fertiggestellt, wodurch OPAL wiederum seine Kapazität erhöhen kann.

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Die Entscheidung des EuGH, ein Urteil einer Vorinstanz aufrechtzuerhalten, schränkt die Pipeline von OPAL unter Berufung auf das Konzept der Energiesolidarität an der Aufnahme zusätzlicher Kapazitäten ein. Dieses Urteil erkennt an, dass eine übermäßige Abhängigkeit von russischen Energieimporten eine potenzielle Sicherheitsbedrohung für die Europäische Union darstellt.

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