April 26, 2024

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Ein deutsches Gericht bestrafte einen Sänger für die Theateraufführung seines Sohnes

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Ein bayerisches Gericht verurteilte einen beliebten Sänger am Freitag wegen Verstoßes gegen die strengen deutschen Kinderarbeitsgesetze, weil er seinen 4-jährigen Sohn während einer Abendparty mit ihm auf der Bühne auftreten ließ. Der 39-jährige Angelo Kelly wurde vom Verwaltungsgericht Hassfort mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro belegt, weil er 2019 bei einem Sommerkonzert im Freien mit seinem Sohn William auftrat, der „What a Wonderful World“ sang. Der Junge ist das jüngste von Kylies fünf Kindern. Für diese Aufführung stand Baby William mindestens 30 Minuten auf der Bühne, auf der er spielte, sang und sein eigenes Lied übersetzte. Diese Arbeit unterliegt dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Kelly, der in Deutschland beliebt ist, sagte auf seiner Facebook-Seite, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Er schrieb, dass als Eltern das Wohlergehen meiner Kinder das Wichtigste für mich ist. William und Les waren nicht verpflichtet, mit uns in unseren Shows zu erscheinen. Wenn er es tat, war es, weil er es wollte.

Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren können bis zu zwei Stunden pro Tag an Musikdarbietungen nach deutschem Recht teilnehmen, jedoch nur mit offizieller Genehmigung für eine Ausnahme und nur zwischen 8.00 und 17.00 Uhr, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur DPA. Der 5-jährige William trat laut Behörden bis 20.20 Uhr auf der Bühne auf. Kellys Anwalt Julian Ackerman kritisierte das Urteil und sagte, dass es rechtlich falsch und aus den Tatsachen heraus sei, einen kurzen Auftritt auf der Bühne in Gegenwart seiner Mutter und seiner Geschwister bei einem Konzert zu erklären, das der Vater während der Kinderarbeit gegeben habe. (AP)

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