April 27, 2024

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Pop-up-Radwege in Berlin: Gericht stürzt temporäre Radwege um – Senat wechselt zur nächsten Instanz

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Fahrradverkehr

Pop-up-Radwege vom Platz gekippt

Es gibt keinen konkreten Grund für acht Pop-up-Radwege in Berlin. Der Abriss wurde angeordnet. Der Senat geht zur nächsten Instanz.

Berlins Pop-up-Radwege müssen nach einer Gerichtsentscheidung wieder verschwinden.

Berlins Pop-up-Radwege müssen nach einer Gerichtsentscheidung wieder verschwinden.

Foto: Jörg Krauthoefer / FUNKE Photo Services

Die in Berlin gebauten Pop-up-Radwege müssen abgebaut werden. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied in einem dringenden Verfahren. Es gab „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Radwegeinrichtungen“, sagte das Verwaltungsgericht in einer Erklärung am Montag. Alle mit den Radwegen verbundenen Verkehrszeichen und Fahrspurmarkierungen müssen daher entfernt werden. Die Berliner AfD-Abgeordneten Frank Scholtysek und der Abgeordnete Marc Vallendar hatten geklagt.



Die acht betroffenen Popup-Radwege lauten wie folgt:



  • Gitschiner Straße / Skalitzer Straße zwischen Halleschem Tor und Kottbusser Straße
  • Hallesches Ufer zwischen Halleschem Tor und Köthener Straße
  • Kottbusser Damm / Kottbusser Straße zwischen Kottbusser Tor und Hermannplatz
  • Lichtenberger Straße zwischen Holzmarktstraße und Straussberger Platz
  • Petersburg Street zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee
  • Tempelhofer Ufer zwischen Schöneberger Straße und Halleschem Tor
  • Schöneberger Ufer zwischen Potsdamer Brücke und Koethener Straße
  • Kantstraße und Neue Kantstraße zwischen Messedamm und Budapester Straße


Die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts zu den dringenden Verfahren in Bezug auf Popup-Radwege finden Sie hier.

Pop-up-Radwege in Berlin: Nach Angaben des Gerichts hat die Verkehrsverwaltung keine Gefahr dargestellt

In ihrer Begründung erklärten die Richter Popup-Radwege nicht für grundsätzlich rechtswidrig. Die Verkehrsverwaltung des Senats könnte temporäre Radwege einrichten, ohne die Straße teilweise zurückziehen zu müssen. Es ist auch harmlos, dass der Radweg auf dem zuvor vom Autoverkehr genutzten Weg liegt und die Radwege nur für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet sind.

Lesen Sie auch den Kommentar: Das Urteil des Senators über Popup-Radwege ist ein Fehlschlag

Radwege sollten jedoch nur dort angeordnet werden, wo das Verkehrsaufkommen und der Verlauf des Fahrrads besondere Risiken für Radfahrer darstellen und die Anordnung daher unbedingt erforderlich ist. Dies muss durch Verkehrszahlen oder die Daten von Verkehrsverstößen und Unfallzahlen nachgewiesen werden. Die Verkehrsverwaltung des Senats habe jedoch keine derart gefährliche Situation dargestellt, sondern „fälschlicherweise angenommen, dass er eine gefährliche Situation nicht rechtfertigen müsse“, urteilten die Richter. Tatsachen, die auf ein spezifisches Risiko für den Fahrradverkehr auf den betroffenen Straßenabschnitten hinwiesen, konnten aus der Begründung der Bestellung nicht abgeleitet werden.

Die Entscheidung des Gerichts entspricht somit grundsätzlich den Ergebnissen eines Rechtsgutachtensgeschrieben vom Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienst der Abgeordnetenkammer.

Während der Koronapandemie im Frühjahr hatte die Verkehrsverwaltung als Reaktion auf den erwarteten Anstieg des Radverkehrs auf mehreren Hauptstraßen temporäre Radwege eingerichtet. Dies hat sich gegenüber dem Vorjahr in den letzten Monaten um rund ein Viertel erhöht. Inzwischen wurden auf diese Weise mehr als 25 Kilometer Pop-up-Radwege in Berlin eingerichtet.

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Der Berliner Senat geht zur nächsten Instanz über

Die Senatsverkehrsverwaltung (SenUVK) unter der Leitung der Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) kündigte am Montag eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Obersten Verwaltungsgericht (OVG) an. „Es gibt grundlegende Fragen in dem Raum, die das Verwaltungsgericht in seiner dringenden Entscheidung aus Sicht der SenUVK nicht ausreichend gewürdigt hat“, sagte die Verkehrsverwaltung. Eine OVG-Entscheidung ist erforderlich, „um künftig die Rechtssicherheit für das weitere Verfahren bei der Anordnung von Radwegen zu wahren“.

Der Kläger war zufrieden. „Dies ist ein Sieg für die individuelle Mobilität gegen Autohass“, sagte er AfD-Politiker Scholtysek nachdem die Gerichtsentscheidung bekannt wird. Die anderen Oppositionsfraktionen begrüßten das Urteil ebenfalls. Der Senat muss nun jeden einzelnen Radweg erneut überprüfen, sagte er FDP-Fraktionsvorsitzender Sebastian Czaja. „Nur wenn dies wirklich dazu beiträgt, den Verkehrsfluss zu verbessern und gefährliche Situationen zu beseitigen, kann der Radweg stabilisiert werden, andernfalls muss er sofort entfernt werden“, forderte er. Das Urteil war „ein Fiasko“ für Verkehrssenator Günther, gefunden CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici. Der Senator ist weiterhin verpflichtet, tragbare Lösungen für den wachsenden Fahrradverkehr vorzulegen, die einer rechtlichen Kontrolle standhalten.

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