April 24, 2024

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Deutschland bringt den Fall Italiens wegen des Reparationsstreits im Zweiten Weltkrieg vor das Gericht der Vereinten Nationen

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Deutschland bringt den Fall Italiens wegen des Reparationsstreits im Zweiten Weltkrieg vor das Gericht der Vereinten Nationen

Deutschland hat Italien vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen in einem langjährigen Streit um Reparationen aus dem Zweiten Weltkrieg verklagt.

Der Internationale Gerichtshof gab am späten Freitag die Einreichung der Klage bekannt.



Der deutsche Fall bezieht sich auf ein früheres Urteil des Gerichts der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2012, in dem festgestellt wurde, dass Deutschland rechtliche Immunität gegen die Strafverfolgung durch Opfer von Nazi-Gräueltaten vor ausländischen Gerichten genieße.

In dem Urteil heißt es, dass der italienische Oberste Gerichtshof 2008 die Souveränität Deutschlands verletzt habe, indem er entschieden habe, dass ein italienischer Staatsbürger Anspruch auf Entschädigung habe, weil er 1944 nach Deutschland deportiert worden sei, um dort als Zwangsarbeiter zu arbeiten.

In seinem neuen Fall sagt Deutschland, dass trotz dieses Urteils „italienische innerstaatliche Gerichte seit 2012 eine große Zahl neuer Fälle gegen Deutschland wegen Verletzung der souveränen Immunität Deutschlands verhandelt haben.

In dem 2012 gewonnenen Fall argumentierte Berlin, dass das Urteil des italienischen Obersten Gerichtshofs Zweifel an einem Entschädigungssystem aufkommen ließ, das nach der Nazi-Niederlage eingeführt wurde und Deutschland seit den 1950er Jahren Reparationen in zweistelliger Milliardenhöhe gezahlt hat.

Der neue Fall in Deutschland fordert Richter am Gericht in Den Haag auf, zu erklären, dass Italien gegen seine Verpflichtung zur Achtung der souveränen Immunität Deutschlands verstoßen hat und weiterhin verstößt, indem es Zivilklagen gegen Deutschland „im Zusammenhang mit Nazi-Kriegsverbrechen und Planungen für die Versteigerung von vier Immobilien in deutschem Besitz in Rom.

Der Fall fordert auch dringende gerichtliche Anordnungen, die als einstweilige Maßnahmen bekannt sind, einschließlich einer Anordnung, um sicherzustellen, dass deutsches Eigentum nicht öffentlich versteigert wird, „oder weitere Zwangsmaßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts in dem Fall, die wahrscheinlich Jahre dauern wird“.

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Es wurde kein Termin für die Anhörungen sofort festgelegt. Urteile des Internationalen Gerichtshofs sind endgültig und rechtsverbindlich.

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