Mai 8, 2024

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Deutschland fordert von Unternehmen, die Menschenrechte in ihrer Lieferkette zu überwachen

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Der Bundestag hat das umstrittene Lieferkettengesetz verabschiedet, das nun in Lieferketten-Due-Diligence-Gesetz umbenannt wird. Es verpflichtet deutsche Großunternehmen sowie ausländische Unternehmen mit eingetragenen Tochtergesellschaften in Deutschland, dafür zu sorgen, dass ihre Lieferanten aus dem Ausland Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Sie tritt Anfang 2023 in Kraft.

„Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten des deutschen Konzerns, darunter auch ausländische Leiharbeitnehmer, erstmals zu kritischen Compliance-Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten“, so Dr. Eike Grunert, Experte für Design und Implementierung von Corporate Compliance Systemen bei Pinsent Masons, der Anwaltskanzlei hinter Out-Law. „Ab 2024 gilt sie für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern.“

Vor der Verabschiedung des Gesetzes gab es eine Reihe von Änderungen in letzter Minute. Das Gesetz gilt nun nicht nur für alle Unternehmen mit Sitz, Hauptniederlassung oder effektivem Verwaltungssitz im Inland, sondern auch für alle im deutschen Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen.

„Obwohl die neuen Regelungen nur für Großunternehmen gelten, betrifft das neue Gesetz mittelfristig kleine und mittelständische Unternehmen, die im Geltungsbereich des Gesetzes Teil der Lieferkette von Unternehmen sind“, sagte Dr. Grunert . Sie sind angehalten, die Einhaltung der Anforderungen durch ihre Lieferanten regelmäßig zu überprüfen“, so Dr. Grunert. „Das Supply Chain Due Diligence Gesetz verlangt von Unternehmen erhöhte Transparenzanforderungen und spezifische Compliance-Verfahren in Bezug auf ihre Lieferkette.“ regelmäßig. Dies wird in vielen Unternehmen die aktuellen Standards für das Supply Chain Management übertreffen.“

Hinesh Shah, Spezialist für forensische Nachrichtendienste bei Pinsent Masons, sagte: „Der Supply Chain Due Diligence Act unterstreicht, wie sich der Umfang der Due Diligence von Lieferanten mit einem verstärkten Fokus auf soziale und ökologische Fragen durch internationale Regierungen entwickelt hat. Lieferanten müssen nachweisen, dass sie dies tun.“ die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen können, andernfalls droht ihnen die Beendigung der Geschäftsbeziehung.“

Das neue Gesetz verlangt von Unternehmen, Risiken innerhalb ihrer Lieferkette in Bezug auf Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, fragwürdige Einstellungs- und Arbeitsbedingungen sowie Umweltzerstörung zu identifizieren und zu bewerten. Auf Basis dieser Analyse sind Maßnahmen erforderlich, um das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in diesen Bereichen zu verhindern bzw. zu reduzieren.

Die Anforderungen gelten jedoch nur im Geschäftsfeld des Unternehmens und seiner direkten Lieferanten. Auch indirekte Lieferanten sind rechtlich als Teil der Lieferkette definiert, werden aber erst dann Gegenstand des umfassenden Pflichtenkatalogs des neuen Gesetzesentwurfs, wenn das Unternehmen an der Spitze der Lieferkette und im Geltungsbereich des Gesetzes davon Kenntnis erlangt potenzielle Verstöße. Die Implementierung eines internen Meldeverfahrens, wie es das Supply Chain Due Diligence Gesetz vorschreibt, soll es indirekten Lieferantenmitarbeitern ermöglichen, eine Beschwerde einzureichen.

Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Bericht über die tatsächlichen und möglichen Folgen ihrer Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Menschenrechte zu veröffentlichen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist zuständig für die Überwachung, ob Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes die neuen Vorschriften einhalten. Betroffene Personen können eine Beschwerde über einen möglichen Rechtsverstoß direkt an diese Stelle melden.

Unternehmen mit einem weltweiten durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Mio.

Unternehmen können auch in Deutschland bis zu drei Jahre lang von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Ausländische Staatsangehörige, die sich in ihren Menschenrechten verletzt sehen, können unter Vertretung durch Gewerkschaften oder NGOs neue Rechte erhalten, ihre Fälle vor deutschen Gerichten zu vertreten.

„Die Kombination aus hohen Unternehmensstrafen, Verbandsklagen von Gewerkschaften oder NGOs und Beschwerdeverfahren ist besonders brisant und erhöht die Haftungsrisiken“, sagt Dr. Jochen Bortje, Experte für Arbeitnehmerstrafrecht und Unternehmensverteidigung bei Pinsent Masons.

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„وبالتالي – على غرار اللائحة العامة لحماية البيانات (GDPR) – هناك خطر فرض غرامات عالية بشكل خاص على الشركات في حالة حدوث انتهاكات. وبالاقتران مع إجراءات الشكاوى أو أنظمة الإبلاغ عن المخالفات ، فمن المحتمل أن يؤدي ذلك إلى عدد كبير من الإجراءات ومخاطر كبيرة للشركات ,“ Er hat gesagt.

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